Radel-Fans kennen das: Irgendwer hat versehentlich ein fremdes Fahrrad mit angekettet – was nun? Die gute Nachricht: Erlaubt ist erstaunlich viel. Allerdings gibt es etliche juristische Fallstricke.
Quelle: Fahrrad ungewollt angekettet: Nehmt das, ihr Bügelschloss-Döspaddel – SPIEGEL ONLINE